Bestattungsinstitut

Unsere Leistungen

Bestattung & Abschiede, Vorsorge und viele weitere Leistungen für Familien im schweren Moment.

Abholung & Überführung

We create tailored funeral services that reflect the life and personality of your loved one.

Memorial Services

Honor your loved ones with a meaningful memorial service that brings family and friends together.

Grief Support

Access resources and support to help navigate the grieving process with care.

Pre-Planning

Plan ahead to ensure peace of mind for your family while honoring your wishes.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und erstellen für Sie ein übersichtliches, individuelles Angebot, das genau auf Ihre Wünsche und Ihr Budget abgestimmt ist.

Auf die eigenen Wünsche und Vorstellungen kommt es an. Die Kosten für eine Bestattung sind ein sensibles, aber wichtiges Thema. Viele Angehörige stehen im Trauerfall vor der Frage, welche Ausgaben auf sie zukommen und welche Möglichkeiten es gibt, eine würdevolle Bestattung im eigenen finanziellen Rahmen zu gestalten. Wir legen großen Wert auf Transparenz und individuelle Beratung.

Kosten und Gebühren setzen sich zusammen aus:

Ihr fachgeprüfter Bestatter in Großostheim und im gesamten Landkreis.

Traditionell verwurzelt, ausgebildet und modern begleitet – sind wir bei allen Bestattungsarten für Sie da.

Bestattungspflicht,  Familie, Erben, Sozialamt,
Ordnungsamt & Co.

Bei diesen Themen gibt es allgemeinen Klärungsbedarf. Die Umsetzung hängt stark von den Vorgaben des jeweiligen Bestattungsortes ab. 

In Deutschland trifft die Bestattungspflicht in erster Linie die nächsten Angehörigen (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern) – unabhängig davon, ob sie Erben sind. Die Pflicht umfasst die Organisation der Bestattung sowie die Zahlung der anfallenden Kosten und Gebühren (Bestatter, Friedhof, Grabnutzung, Beurkundungen).

Die Erben haften für die Bestattungskosten aus dem Nachlass. Reicht der Nachlass nicht aus oder wird das Erbe ausgeschlagen, bleiben die bestattungspflichtigen Angehörigen zunächst zahlungspflichtig.

Sind Angehörige finanziell nicht leistungsfähig, kann beim Sozialamt die Übernahme der notwendigen Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII beantragt werden. Dabei wird geprüft, ob die Kosten zumutbar sind und ob vorrangig Zahlungsquellen bestehen.

Kommt niemand der Bestattungspflicht nach, veranlasst das Ordnungsamt eine ordnungsbehördliche Bestattung. Die entstehenden Kosten werden den Verpflichteten später per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.

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